Category: Tierarztkosten

Für die Operation selbst kennt die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zwei Positionen: Nr. 872 „Operative Therapie einer Patellaluxation“ zu 192,00 € und Nr. 873 „Operative Therapie einer Patellaluxation, Kombination mehrerer Operationstechniken“ zu 268,00 € — jeweils der einfache Satz netto, den der Tierarzt nach § 2 Abs. 1 GOT bis auf das Dreifache […]

Für die Kastration eines Rüden setzt das Gebührenverzeichnis der GOT 70,60 Euro an (Nr. 377 „Kastration Rüde“, einfacher Satz, netto). Bei einer Hündin sind es je nach Operationsmethode 128,27 Euro (Nr. 600 „Ovarektomie Hündin“ — nur die Eierstöcke) oder 192,00 Euro (Nr. 604 „Ovariohysterektomie Hündin“ — Eierstöcke und Gebärmutter). Das ist der Eingriff allein: Die […]

Eine Zahnreinigung beim Hund heißt im Gebührenverzeichnis der GOT „Entfernung von Zahnstein und Belägen, mit Scaling und Politur“ (Nr. 932): 61,97 € zum einfachen, 185,91 € zum dreifachen Satz, netto — eine Position namens „Zahnreinigung“ kennt die GOT nicht. Die Narkose steckt in keiner der drei Zahnsteinpositionen: Wird unter Narkose behandelt, kommen Untersuchung, Narkose, Narkoseprotokoll […]

Weil seit dem 22. November 2022 eine neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) gilt, die jede tierärztliche Leistung neu bewertet hat. Das zuständige Bundesministerium beziffert die Anhebung so: „In der Mehrzahl der Fälle erhöhen sich die Gebühren um circa 22 Prozent, einige Gebühren liegen darüber, einige liegen darunter.“ Aktualisiert am 20.08.2026 Das Wichtigste in […]

Im Notdienst kommen zwei Dinge zusammen: eine Notdienstgebühr von 50 Euro netto, die zusätzlich zur Behandlung anfällt, und ein verschobener Gebührenrahmen — statt des Einfachen bis Dreifachen gilt das Zweifache bis Vierfache des GOT-Satzes. Der einfache Satz ist im Notdienst nicht mehr abrechenbar: Die Untergrenze verdoppelt sich, die Obergrenze steigt vom Dreifachen aufs Vierfache. Dazu […]

Ein normaler Praxisbesuch mit allgemeiner Untersuchung und Beratung beginnt bei 23,62 € netto — das ist der einfache Satz der Position 16 der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), und er gilt für Hund und Katze gleichermaßen. Weil dein Tierarzt diesen Satz nach § 2 Abs. 1 GOT nach billigem Ermessen bis auf das Dreifache […]