Im Notdienst kommen zwei Dinge zusammen: eine Notdienstgebühr von 50 Euro netto, die zusätzlich zur Behandlung anfällt, und ein verschobener Gebührenrahmen — statt des Einfachen bis Dreifachen gilt das Zweifache bis Vierfache des GOT-Satzes. Der einfache Satz ist im Notdienst nicht mehr abrechenbar: Die Untergrenze verdoppelt sich, die Obergrenze steigt vom Dreifachen aufs Vierfache. Dazu kommen Material, Medikamente und 19 % Umsatzsteuer.
Das Wichtigste in Kürze
- Notdienstgebühr: 50,00 € netto (59,50 € brutto), zusätzlich zur Behandlung — § 4 Abs. 1 Satz 2 GOT. Sie wird je Angelegenheit nur einmal berechnet, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt werden.
- Der Gebührenrahmen steigt: regulär das 1- bis 3-Fache des GOT-Satzes, im Notdienst das 2- bis 4-Fache (§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 GOT).
- Die Zeitfenster für Nacht, Wochenende und Feiertag (nachts 18:00–8:00 Uhr, Wochenende Freitag 18:00 bis Montag 8:00 Uhr, Feiertage ganztägig) benennt § 2 Abs. 2 GOT. Sie allein machen die Rechnung noch nicht teurer: Der Notdienstrahmen greift erst, wenn die Leistung im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht wird (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GOT).
- Der GOT-Satz ist kein Endpreis. Auf die Gebühren kommen Arzneimittel, verbrauchtes Material und 19 % Umsatzsteuer obendrauf.
Alle Beträge: GOT vom 15.08.2022, zuletzt geändert am 15.03.2023. Angegeben sind einfache Sätze netto, sofern nicht anders bezeichnet.
Was ist die Notdienstgebühr — und wie hoch ist sie?
Die Notdienstgebühr beträgt 50,00 Euro netto. Sie steht wörtlich im Verordnungstext: „In den Fällen des Satzes 1 steht der Tierärztin oder dem Tierarzt daneben und abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu“ (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GOT). Mit 19 % Umsatzsteuer sind das 59,50 Euro auf der Rechnung.
Drei Eigenschaften dieser Gebühr solltest du kennen:
- Sie ist zusätzlich — sie ersetzt keine Behandlungsgebühr, sondern kommt zu allen Positionen hinzu.
- Sie fällt nur einmal an: in derselben Angelegenheit nur einmal, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt werden (§ 4 Abs. 2 GOT).
- Der Verzicht ist möglich, aber freiwillig. Die Praxis kann im begründeten Einzelfall darauf verzichten (§ 4 Abs. 3 GOT); einen Anspruch darauf hast du nicht.
Anders als die Behandlungsgebühren ist sie kein Posten aus dem Gebührenverzeichnis, sondern ein fester Eurobetrag im Verordnungstext — sie wird deshalb nicht mit dem Steigerungsfaktor multipliziert.

Wann gilt der Notdienst-Tarif — und wann nicht?
Die Zeitfenster benennt § 2 Abs. 2 GOT ausdrücklich:
| Zeitraum | Zeitfenster nach § 2 Abs. 2 GOT (Voraussetzung, nicht schon der Notdienstfall) |
|---|---|
| Nachts | täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages |
| Wochenende | von freitags 18:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr |
| Gesetzliche Feiertage | von 0:00 bis 24:00 Uhr |
Entscheidend ist aber eine zweite Bedingung: Für Leistungen innerhalb der regulären Sprechstunden greift der erhöhte Rahmen nicht, denn § 4 Abs. 1 Satz 1 GOT setzt voraus, dass die Leistung im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht wird. Parallel dazu nimmt § 2 Abs. 2 Satz 3 GOT die regulären Sprechstunden ausdrücklich auch vom Zeitpunkt-Kriterium aus — und zwar auch dann, wenn der Termin vereinbart wurde. Eine Abendsprechstunde bis 19 Uhr ist also kein Notdienstfall, obwohl sie im Nachtzeitfenster liegt.
Umgekehrt macht die Uhrzeit allein die Rechnung noch nicht teurer: Außerhalb des Notdienstes ist der Zeitpunkt nur eines von fünf Bemessungskriterien innerhalb des Rahmens vom Einfachen bis zum Dreifachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GOT) — neben Schwierigkeit, Zeitaufwand, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen.
Warum kostet dieselbe Behandlung im Notdienst mehr?
Weil sich die Untergrenze verschiebt. Regulär bemisst sich jede Gebühr nach dem Einfachen bis Dreifachen des GOT-Satzes (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT); im Notdienst erhöhen sich die einfachen Sätze auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 bis auf das Vierfache (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GOT). Der einfache Satz ist im Notdienst nicht mehr abrechenbar.
Die folgende Tabelle zeigt für häufige Positionen, was diese Spanne bedeutet. Alle Werte sind Nettobeträge, die laufende Nummer ist genau die Nummer, die nach § 7 Abs. 4 Nr. 4 GOT auf deiner Rechnung stehen muss.
Ausgewählte GOT-Positionen im Notdienst-Rahmen
GOT vom 15.08.2022, zuletzt geändert am 15.03.2023 · Anlage (Gebührenverzeichnis) · alle Beträge netto, ohne 19 % Umsatzsteuer
| Leistung (amtlicher Wortlaut, gekürzt) | Lfd. Nr. | Einfacher Satz | 2-facher Satz | 4-facher Satz |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen | 16 | 23,62 € | 47,24 € | 94,48 € |
| Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung | 34 | 19,74 € | 39,48 € | 78,96 € |
| Eilige Leistungen, die den Praxisbetrieb erheblich stören, zusätzlich | 39 | 41,04 € | 82,08 € | 164,16 € |
| Hausbesuch (außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren) | 40 | 34,50 € | 69,00 € | 138,00 € |
| Erste und zweite Röntgenaufnahme, jeweils | 166 | 26,53 € | 53,06 € | 106,12 € |
| Dritte und jede folgende Röntgenaufnahme, jeweils | 167 | 18,03 € | 36,06 € | 72,12 € |
| Ultraschalldiagnostik (außer Trächtigkeitsuntersuchung) | 180 | 58,92 € | 117,84 € | 235,68 € |
| Sedation per injectionem, Hund, Katze, Frettchen | 302 | 19,78 € | 39,56 € | 79,12 € |
| Inhalationsnarkose, Hund, Katze, Frettchen | 337 | 61,57 € | 123,14 € | 246,28 € |
| Monitoring mit bis zu zwei Parametern | 349 | 52,96 € | 105,92 € | 211,84 € |
Drei Hinweise dazu:
- Für Hund und Katze gilt bei der Grunduntersuchung derselbe Satz — die GOT führt beide gemeinsam mit dem Frettchen in einer einzigen Position (Nr. 16).
- Die stationäre Unterbringung steht bewusst nicht in dieser Tabelle. Der erhöhte Rahmen des § 4 GOT gilt für Leistungen, die im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden. Die Unterbringung über die folgenden Tage (Nr. 83: Hund 19,08 €, Nr. 84: Katze 11,45 € pro Tag, jeweils „ohne Behandlung und ohne Futterkosten“, einfacher Satz netto) gehört regelmäßig nicht mehr dazu — sie bemisst sich dann wieder nach dem regulären Rahmen vom Einfachen bis zum Dreifachen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT).
- Wo im Rahmen die Praxis landet, entscheidet sie selbst. Der Faktor ist eine Ermessensentscheidung nach billigem Ermessen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GOT). Einen normierten Regelfaktor kennt die GOT nicht — und eine belastbare Erhebung darüber, welchen Faktor Praxen im Notdienst tatsächlich am häufigsten ansetzen, liegt uns nicht vor. Deshalb nennt dieser Artikel keinen „üblichen“ Faktor, sondern immer die ganze Spanne.
Was kostet Röntgen oder Ultraschall im Notdienst?
Beide werden nach verschiedener Logik abgerechnet — deshalb passen pauschale Preisangaben dazu selten.
Röntgen wird je Aufnahme berechnet, nicht je Untersuchung. Erste und zweite Aufnahme kosten je 26,53 € einfacher Satz (Nr. 166), jede weitere 18,03 € (Nr. 167). Zwei Aufnahmen sind also 53,06 € einfacher Satz — im Notdienst 106,12 € beim zweifachen und 212,24 € beim vierfachen Satz, netto.
Ultraschall ist dagegen ein Pauschalsatz je Untersuchung: 58,92 € einfacher Satz (Nr. 180), im Notdienst 117,84 € bis 235,68 € netto. Nur die Trächtigkeitsuntersuchung hat mit 37,88 € eine eigene, günstigere Position (Nr. 521).
Was kommt zur Behandlungsgebühr noch dazu?
Mit der Gebühr abgegolten sind die allgemeinen Praxiskosten und die Kosten der angewandten Instrumente und Apparaturen (§ 7 Abs. 1 GOT). Eine pauschale „Praxis-“ oder „Gerätegebühr“ obendrauf ist damit ausgeschlossen.
Zusätzlich berechnet werden dürfen nur vier Posten (§ 7 Abs. 2 GOT): Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und Entgelte für verbrauchtes und abgegebenes Material. Für angewandte Arzneimittel gilt die Arzneimittelpreisverordnung entsprechend (§ 9 GOT); die GOT selbst nennt dafür keine Beträge.
Wegegeld fällt an, wenn die Praxis zu dir kommt: bei eigener Kfz-Nutzung 3,50 € je Doppelkilometer, mindestens jedoch 13 € (§ 10 GOT).
Umsatzsteuer ist in keinem GOT-Satz enthalten (§ 1 Abs. 3 GOT). Es gilt der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG).
Und ein Posten lässt sich seriös nicht beziffern: die Material- und Medikamentenkosten. § 7 Abs. 2 und § 9 GOT regeln nur, dass sie berechnet werden dürfen und nach welcher Systematik — im Verordnungstext steht kein einziger Betrag. Sie hängen vom Einzelfall ab; jede Pauschalzahl dazu wäre geraten, deshalb steht hier keine.
Wie hoch fällt eine Notdienst-Rechnung insgesamt aus?
Einen GOT-Gesamtpreis für „einen Notdienstbesuch“ gibt es nicht. Jede Summe ist eine Rechnung aus Einzelpositionen — deshalb legen wir sie offen. Das Folgende ist eine Modellrechnung, kein Preis und keine Prognose für deinen Fall.
Modellrechnung: nächtlicher Notdienstbesuch, Hund
GOT vom 15.08.2022, zuletzt geändert am 15.03.2023 · angesetzt sind drei Positionen des Gebührenverzeichnisses, gerechnet einmal mit dem zweifachen und einmal mit dem vierfachen Satz — den beiden Grenzen des Notdienstrahmens nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GOT · alle Beträge netto, sofern nicht als brutto bezeichnet.
| Position | Lfd. Nr. | Einfacher Satz | 2-fach | 4-fach |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung | 16 | 23,62 € | 47,24 € | 94,48 € |
| Röntgen, zwei Aufnahmen (je 26,53 €) | 166 (×2) | 53,06 € | 106,12 € | 212,24 € |
| Sedation per injectionem | 302 | 19,78 € | 39,56 € | 79,12 € |
| Summe Gebühren | 96,46 € | 192,92 € | 385,84 € | |
| Notdienstgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GOT, nicht multipliziert) | — | 50,00 € | 50,00 € | |
| Arzneimittel und Material (§ 7 Abs. 2, § 9 GOT) | — | nicht beziffert | nicht beziffert | |
| Nettobetrag ohne Arzneimittel und Material | 242,92 € | 435,84 € | ||
| zzgl. 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) | 46,15 € | 82,81 € | ||
| Rechnungsbetrag brutto ohne Arzneimittel und Material | 289,07 € | 518,65 € |
Für dieses Leistungspaket liegt die Spanne bei rund 289 € bis 519 € brutto, zuzüglich Arzneimitteln und Material. Dass die Gebührensumme am oberen Ende doppelt so hoch ist wie am unteren, ist kein Rechenfehler, sondern der Ermessensrahmen — deshalb arbeitet dieser Artikel mit Spannen statt mit Punktpreisen. Und: Der auffällige 50-Euro-Posten ist nicht der Kostentreiber, sondern der verdoppelte bis vervierfachte Gebührenrahmen.
Muss das Tier über die folgenden Tage stationär bleiben, kommt die Unterbringung hinzu — sie wird außerhalb des Notdienstes erbracht und bemisst sich dann regelmäßig wieder nach dem regulären Rahmen: beim Hund 19,08 € bis 57,24 € netto pro Tag (Nr. 83, einfacher bis dreifacher Satz, ohne Behandlung und ohne Futterkosten).
Was muss auf der Rechnung stehen — und was darfst du prüfen?
Die Vergütung wird erst mit Erteilung der Rechnung fällig (§ 7 Abs. 3 GOT). Und die Rechnung muss nach § 7 Abs. 4 GOT mindestens sechs Angaben enthalten:
- das Datum der Leistungserbringung,
- die Tierart,
- die Diagnose oder den Grund der Konsultation,
- die berechnete Leistung mit der laufenden Nummer aus dem Gebührenverzeichnis,
- den Rechnungsbetrag,
- die Umsatzsteuer.
Entschädigungen, Auslagen sowie Arzneimittel- und Materialentgelte sind gesondert auszuweisen, und auf Verlangen ist die Rechnung aufzugliedern — du darfst also jede Position einzeln sehen und gegen das Gebührenverzeichnis halten.
Drei Regeln helfen beim Prüfen:
- Unter dem einfachen Satz darf nicht abgerechnet werden (§ 1 Abs. 2 GOT), von wenigen geregelten Ausnahmen abgesehen.
- Der Rahmen hat eine Obergrenze: außerhalb des Notdienstes das Dreifache, im Notdienst das Vierfache. Darüber hinaus braucht es eine Vereinbarung im begründeten Einzelfall — in Textform, vor der Leistung, mit einem von beiden Seiten gezeichneten Doppel für dich (§ 5 Abs. 1 GOT, im Notdienst über § 4 Abs. 4 GOT).
- Doppelt bewertet werden darf nichts: Was nach dem Gebührenverzeichnis bereits Teil einer anderen berechneten Leistung ist, darf nicht zusätzlich berechnet werden (§ 6 GOT).
Übernimmt eine Tierkrankenversicherung die Notdienstkosten?
Das hängt vom Tarif ab — an Stellen, die man dem Beitrag nicht ansieht. Statt Anbieternamen nennen wir die Kriterien, an denen sich diese Frage entscheidet:
Genannte GOT-Werte: GOT vom 15.08.2022, zuletzt geändert am 15.03.2023.
| Kriterium | Warum es beim Notdienst zählt |
|---|---|
| Bis zu welchem GOT-Satz erstattet der Versicherer? | Der Notdienst beginnt beim zweifachen Satz und reicht bis zum vierfachen. Ein Tarif, der nur bis zum zweifachen Satz leistet, deckt den oberen Teil der Notdienstrechnung nicht ab. |
| Ist die Notdienstgebühr eingeschlossen? | Die 50 € sind keine Behandlungsgebühr, sondern ein eigener Posten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GOT. Ob er mitversichert ist, steht in den Bedingungen. |
| Gibt es eine Jahreshöchstgrenze? | Sie entscheidet, was in einem Jahr mit mehreren Rechnungen am Ende noch übrig ist. |
| Wie hoch ist die Selbstbeteiligung — fest oder prozentual? | Bei einer prozentualen Beteiligung wächst dein Eigenanteil mit dem Steigerungssatz automatisch mit. |
| Sind Diagnostik und stationäre Unterbringung eingeschlossen? | Röntgen, Ultraschall und Unterbringung sind eigene GOT-Positionen mit eigenen laufenden Nummern — in der Modellrechnung oben kostet allein das Röntgen mehr als das Doppelte der Untersuchung. Ob ein Tarif sie einschließt, steht in den Bedingungen. |
| Wie lang ist die Wartezeit? | Ein Vertrag wirkt nicht rückwirkend: Zwischen Abschluss und Leistungsbeginn kann eine Wartezeit liegen — ob und wie lang, regelt der jeweilige Tarif, teils unterschiedlich je Leistungsart. Die Rechnung von heute lässt sich also nicht mehr absichern; die Frage ist immer die nach dem nächsten Mal. |
Ob ein Tarif diese Lücke schließt, steht in seinen Bedingungen — nicht im Werbetext. Trag die Eckdaten deines Tieres ein, wir schauen für dich nach.
Häufige Fragen zum Tierarzt-Notdienst
Ist die Notdienstgebühr von 50 Euro Verhandlungssache? Nein. Der Betrag steht fest im Verordnungstext (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GOT) — über seine Höhe wird nicht verhandelt. Was die Praxis im begründeten Einzelfall kann: ganz auf die Gebühr verzichten (§ 4 Abs. 3 GOT). Verlangen kannst du diesen Verzicht nicht.
Zahle ich die Notdienstgebühr zweimal, wenn ich zwei Tiere dabei habe? Nein. Nach § 4 Abs. 2 GOT wird sie in derselben Angelegenheit nur einmal berechnet, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt werden. Die Behandlungsgebühren fallen dagegen je Tier an.
Gilt der Notdienstsatz auch bei einem regulären Termin um 19 Uhr? Nein. § 4 Abs. 1 Satz 1 GOT setzt voraus, dass die Leistung im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht wird — eine reguläre Abendsprechstunde ist das nicht, auch nicht bei vereinbartem Termin. Zusätzlich nimmt § 2 Abs. 2 Satz 3 GOT die regulären Sprechstunden auch vom Zeitpunkt-Kriterium des regulären Rahmens aus.
Welcher Tierarzt hat heute Notdienst? Das beantwortet der tagesaktuelle Notdienstplan deiner Region, organisiert von der zuständigen Landestierärztekammer beziehungsweise den Praxen vor Ort. Dieser Artikel erklärt ausschließlich die Kostenseite.
Ändern sich die GOT-Sätze demnächst? Die GOT wurde zuletzt umfassend mit Wirkung vom 22.11.2022 novelliert; die Änderung von 2023 betraf nur eine Verweiskorrektur und einen einzelnen Betrag. Das zuständige Bundesministerium hat Mitte 2025 eine Evaluierung angestoßen, deren Ergebnisse für Ende 2026 erwartet werden. Eine beschlossene Novelle gibt es zum Stand dieses Artikels nicht — künftige Sätze sind daher nicht bezifferbar.
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Kostenseite des Tierarzt-Notdienstes auf Grundlage der Gebührenordnung. Er ersetzt keine tierärztliche Beratung und trifft keine Aussage darüber, ob, wann und wie ein Tier behandelt werden sollte. Das entscheidet die Tierärztin oder der Tierarzt.
Weiterlesen im Ratgeber
- Was kostet der Tierarzt? GOT-Tabelle für Hund und Katze — die einzelnen GOT-Positionen mit einfachem bis dreifachem Satz, von der Untersuchung über Röntgen bis zur Operation.
- Warum sind die Tierarztkosten gestiegen? — was sich mit der GOT-Novelle vom 22. November 2022 geändert hat und was das für die eigene Rechnung bedeutet.
Alle Themen im Ratgeber.
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Quellen
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022 (BGBl. I S. 1401), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 70), in Kraft seit 22.11.2022
- Anlage (Gebührenverzeichnis) zur GOT, BGBl. I 2022, S. 1404–1435 — Quelle aller Einzelbeträge und laufenden Nummern
- § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz — Regelsteuersatz 19 %
- BMLEH, Themenseite GOT — Stand der laufenden Evaluierung (Seitenstand 22.01.2026, abgerufen 20.08.2026)
- Bundestierärztekammer, GOT — Plausibilitätsabgleich
Rechtsstand: GOT vom 15.08.2022, zuletzt geändert am 15.03.2023. Angesetzte Steigerungssätze jeweils ausgewiesen, alle Gebührenbeträge netto.
Autorin: Theresa Dummer, Gründerin und Versicherungsmaklerin
Quellenlage: Notdienstgebühr, Gebührenrahmen und Zeitfenster sind wörtlich am Verordnungstext der GOT belegt, alle Einzelbeträge Position für Position gegen das amtliche Gebührenverzeichnis geprüft. Die vollständige Quellenliste steht oben in diesem Artikel.
Zuletzt aktualisiert: 02.09.2026 · Nächste Aktualitätsprüfung: 02.12.2026