Dieses Glossar erklärt 20 Begriffe, die in Versicherungsbedingungen, auf Tierarztrechnungen und in Tarifvergleichen vorkommen — alphabetisch geordnet, jede Definition für sich zitierfähig. Wo ein Begriff eine belegbare Zahl hat, steht sie mit Fundstelle dabei: Gebührenbeträge stammen aus der amtlichen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT, Fassung vom 15.08.2022, zuletzt geändert am 15.03.2023), Tarif-Aussagen aus den Versicherungsbedingungen von vier Anbietern — Cleo’s Welt (Stand 11/2025), Hepster (Stand 04/2026), Barmenia (Stand 01/2024) und HanseMerkur (MS 275 02.26, MS 274 05.26); Stichtag der Auswertung: 20.08.2026. Alle GOT-Beträge auf dieser Seite sind einfache Sätze netto und keine Endpreise: Die Tierärztin oder der Tierarzt darf sie nach billigem Ermessen bis auf das Dreifache ansetzen — im Notdienst gilt der zweifache bis vierfache Satz —, und Arzneimittel, Material und 19 % Umsatzsteuer kommen hinzu (§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 7 Abs. 2, § 9 GOT). Dieses Glossar ordnet Begriffe ein — es ersetzt keine tierärztliche Beratung und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alternative Behandlungsmethoden

Behandlungsverfahren neben der klassischen Schulmedizin, etwa Akupunktur, Homöopathie und andere Naturheilverfahren. Ob und bis zu welchem Betrag eine Tierkrankenversicherung sie erstattet, regelt das jeweilige Bedingungswerk — oft als eigene Leistung mit eigenem Höchstbetrag.

Die GOT selbst kennt diese Verfahren: Position Nr. 2 nennt „Naturheilverfahren, z. B. Akupunktur, Homöopathie etc.“ ausdrücklich im Wortlaut der eingehenden Anamneseerhebung oder Beratung (einfacher Satz 30,78 € netto, im dreifachen Satz 92,34 € — jeweils ohne Umsatzsteuer). Beispiel für einen Höchstbetrag: HanseMerkur begrenzt Goldakupunktur auf 500 € — geltend für alle Versicherungsfälle während der gesamten Vertragslaufzeit (HanseMerkur, Leistungsübersicht MS 274 05.26, Fußnote 4).

Ambulante Behandlung

Eine Behandlung, bei der das Tier nicht stationär in der Praxis oder Klinik aufgenommen wird — der Halter bringt es zum Termin und nimmt es danach wieder mit. Wird das Tier dagegen aufgenommen, berechnet die GOT die stationäre Unterbringung als eigene Gebührenposition — zusätzlich zu den Behandlungsleistungen.

Die stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten kostet im einfachen Satz 19,08 € netto für den Hund (Nr. 83) und 11,45 € netto für die Katze (Nr. 84), im dreifachen Satz 57,24 € bzw. 34,35 € — jeweils ohne Umsatzsteuer; was einzelne Leistungen kosten, zeigt die GOT-Kostentabelle.

Direktabrechnung

Die Tierarztpraxis rechnet direkt mit dem Versicherer ab, sodass der Halter nicht in Vorleistung gehen muss. Ob eine Praxis das anbietet, entscheidet sie selbst; ohne Direktabrechnung zahlt der Halter die Rechnung zunächst und reicht sie beim Versicherer zur Erstattung ein.

Ein-Fall-Klausel

Eine Vertragsklausel, die die Leistung für bestimmte Erkrankungen auf einen einzigen Versicherungsfall während der gesamten Vertragslaufzeit begrenzt — unabhängig davon, wie oft die Erkrankung im Lauf des Tierlebens behandelt werden muss.

Belegt bei Hepster, wörtlich: „Für jede dieser Erkrankungen ist die Leistung des Versicherers während der gesamten Vertragslaufzeit begrenzt auf jeweils einen einzigen Versicherungsfall“ — in allen drei Tarifstufen (Hund: Ziffern 2.2.5, 3.2.6, 4.2.6) und ebenso im OP-Bedingungswerk desselben Anbieters. Die Klausel betrifft genau die Diagnosen der Sonderwartezeit-Listen (siehe den Begriff Sonderwartezeit). Nach ihrem Wortlaut liegt die Lesart nahe, dass etwa eine beidseitige Hüftdysplasie nur einen versicherten Fall ergibt — ob eine beidseitige Ausprägung eine oder zwei Erkrankungen im Sinn der Klausel ist, beantworten die Bedingungen aber nicht ausdrücklich; das ist eine Auslegungsfrage.

Erstattungssatz

Der Prozentanteil der erstattungsfähigen Kosten, den der Versicherer übernimmt. Ein Erstattungssatz von 80 Prozent bedeutet: 20 Prozent der erstattungsfähigen Rechnung trägt der Halter selbst — zusätzlich zu allem, was gar nicht erstattungsfähig ist, und zusätzlich zu einer daneben vereinbarten Selbstbeteiligung (siehe den Begriff Selbstbeteiligung).

Belegt: Hepsters OP-Versicherung im Basis-Tarif — „Der vereinbarte Erstattungssatz beträgt 80 % der erstattungsfähigen Kosten“ (Ziffer 2.3.1), mit einer Maximalentschädigung von 2.000 € je Versicherungsjahr beim Hund und 1.000 € bei der Katze. Nicht zu verwechseln mit dem GOT-Steigerungssatz (siehe dort), bis zu dem ein Tarif Gebühren anerkennt — das sind zwei verschiedene Begrenzungen, die sich kombinieren.

GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte)

Die GOT ist eine Bundesverordnung, die für tierärztliche Leistungen einen einfachen Gebührensatz festlegt; ihr Gebührenverzeichnis umfasst 1.006 Positionen. Dieser Satz darf im Regelfall nicht unterschritten werden (§ 1 Abs. 2 GOT) und nach billigem Ermessen bis auf das Dreifache angesetzt werden (§ 2 Abs. 1 GOT); im Notdienst reicht der Rahmen vom Zweifachen bis zum Vierfachen (§ 4 Abs. 1 GOT).

Aktuelle Fassung: 15.08.2022, in Kraft seit dem 22.11.2022, zuletzt geändert am 15.03.2023. Nach § 7 Abs. 4 GOT muss die laufende Nummer jeder berechneten Position auf der Rechnung stehen — jede Rechnung lässt sich damit gegen die GOT-Kostentabelle halten. Warum die Rechnungen seit dem 22.11.2022 höher ausfallen, erklärt der Artikel zur GOT-Novelle.

Hundehalterin arbeitet mit ihrem Hund auf dem Sofa eine Checkliste durch

Heilbehandlung

In Versicherungsbedingungen der Oberbegriff für die medizinisch notwendige Behandlung einer Krankheit oder Unfallfolge — einschließlich aller Behandlungen, die ohne Operation auskommen. Eine Krankenvollversicherung erstattet Heilbehandlungen, eine OP-Versicherung nur Operationen.

Der Unterschied ist messbar: In den Krankenvoll-Bedingungen von Hepster ist „Konservative Behandlungen“ eine eigene Leistungsziffer (2.3.3, 3.3.3, 4.3.3); in keinem der sechs geprüften OP-Bedingungswerke von Cleo’s Welt, Hepster und Barmenia kommt das Wort „konservativ“ auch nur einmal vor.

Höchsteintrittsalter

Das Alter, bis zu dem ein Versicherer ein Tier neu in den Vertrag aufnimmt. Es kann je Tarif, Baustein und Rasse unterschiedlich sein — und ein Zusatzbaustein kann ein strengeres Höchsteintrittsalter haben als der Hauptvertrag.

Belegt: HanseMerkur nimmt Tiere mit Selbstbeteiligung bis 8 Jahre und ohne Selbstbeteiligung bis 5 Jahre an; bei Hunderassen der Risikoklasse E sinkt das Höchsteintrittsalter ohne Selbstbeteiligung auf 3 Jahre (Leistungsübersicht MS 274 05.26, Fußnote 2 — betrifft Premium und Premium Plus), die Variante mit Selbstbeteiligung bleibt bei 8 Jahren. Der optionale Zahnbaustein (nur Premium und Premium Plus) hat ein eigenes Höchsteintrittsalter von 5 Jahren. Cleo’s Welt versichert Hund und Katze ab der 8. Lebenswoche bis zum 7. Geburtstag.

Jahreshöchstgrenze (Jahreslimit)

Der Betrag, bis zu dem der Versicherer je Versicherungsjahr insgesamt erstattet; was darüber liegt, trägt der Halter selbst. Manche Höchstbeträge gelten allerdings nicht je Jahr, sondern für die gesamte Vertragslaufzeit — dieser Unterschied steht im Kleingedruckten und entscheidet bei chronischen Erkrankungen über Tausende Euro.

Belegte Werte: HanseMerkur 2.500 € (Komfort), 5.000 € (Premium), unbegrenzt (Premium Plus) je Versicherungsjahr; Hepster je nach Tarif, Tierart und Vertragsjahr zwischen 1.000 € und 15.000 € oder unbegrenzt (Ziffern 2.4.2, 3.5.2, 4.5.2 — beim Hund steigt das Premium-Limit ab dem dritten Jahr auf unbegrenzt, bei der Katze bleibt es bei 10.000 €). Daneben führt HanseMerkur für besondere Erkrankungen wie Hüft- und Ellbogendysplasie im Premium-Tarif einen Höchstbetrag von 5.000 €, der laut Fußnote 4 der Leistungsübersicht MS 274 05.26 für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit gilt — ein Lebenszeit-, kein Jahreslimit. Bei Cleo’s Welt und Barmenia stehen die Höchstgrenzen nicht in den Bedingungen, sondern erst im individuellen Versicherungsschein.

Kündigungsverzicht (Kündigungsschutz)

Der vertraglich erklärte Verzicht des Versicherers auf sein ordentliches Kündigungsrecht — gemeint ist meist der Verzicht auf die Kündigung nach einem Schadenfall. Ob, ab wann und mit welchen Ausnahmen ein Tarif diesen Verzicht enthält, regeln Bedingungswerk und Police im Einzelfall — die Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den geprüften Anbietern deutlich.

Belegte Ausprägungen: Cleo’s Welt verzichtet nur, sofern es die Versicherungspolice vereinbart — dann nach Ablauf der besonderen Wartezeit auf die Kündigung nach einem Versicherungsfall (AVB Hunde-KV, F.5). Barmenia verzichtet im OP-Bedingungswerk ab Beginn des vierten Versicherungsjahres auf die ordentliche Kündigung zum Ablauf, mit benannten Ausnahmen (AVB Tier-OP, Ziffer 9.2.4). HanseMerkur führt einen Kündigungsschutz im Schadenfall ab Versicherungsbeginn (Leistungsübersicht MS 274 05.26). In den geprüften Hepster-Bedingungen kommt ein Kündigungsverzicht dagegen nicht vor.

Notdienstgebühr

Eine feste Gebühr von 50 € netto (ohne Umsatzsteuer), die der Tierärztin oder dem Tierarzt für Leistungen im tierärztlichen Notdienst zusätzlich zu den Behandlungsgebühren zusteht (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GOT). Sie fällt je Angelegenheit nur einmal an, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt werden (§ 4 Abs. 2 GOT).

Nicht jeder Tarif erstattet sie: Bei Cleo’s Welt ist die Notdienstgebühr ohne Zusammenhang mit einer Operation ausgeschlossen (AVB Hunde-KV, B.9.8 n) und nur als Zusatzbaustein versicherbar (B.7.4 e); HanseMerkur schließt sie in Premium und Premium Plus ein (Leistungsübersicht MS 274 05.26). Wie eine Notdienst-Rechnung insgesamt zustande kommt, zeigt der Notdienst-Artikel.

Operation und OP-Versicherung

Eine OP-Versicherung erstattet ausschließlich Kosten rund um operative Eingriffe — was ohne Operation behandelt wird, zahlt der Halter selbst. Wie „Operation“ genau abgegrenzt ist, definiert jedes Bedingungswerk für sich.

Wie scharf die Grenze verläuft, zeigt eine Volltextsuche: Das Wort „konservativ“ kommt in keinem der sechs geprüften OP-Bedingungswerke vor, das Barmenia-OP-Werk kennt nicht einmal den Begriff „Heilbehandlung“. Die Alltagsfälle beim Tierarzt — Durchfall, Ohrenentzündung, Allergie, Lahmheit ohne OP-Befund, Zahnstein, ein Blutbild ohne anschließende Operation — sind keine Operationen und in einer reinen OP-Versicherung nicht gedeckt. Die Untersuchung, die die Diagnose für eine Operation stellt, erstatten die geprüften OP-Werke dagegen mit (z. B. Barmenia, AVB Tier-OP, Ziffer 2.3.2: operationsvorbereitende Untersuchungen).

Rassen-Risikoklasse

Eine anbieterinterne Einstufung der Hunderasse, die der Versicherer zur Beitragsermittlung und teils für Annahmegrenzen verwendet. Sie ist eine Kalkulationsgrundlage des Anbieters, keine Aussage über die Rasse selbst.

Belegt bei HanseMerkur: Jedes Tier wird nach seiner Rasse einer Risikoklasse zugeordnet; bei Rassen der Risikoklasse E sinkt das Höchsteintrittsalter der Variante ohne Selbstbeteiligung von 5 auf 3 Jahre (Leistungsübersicht MS 274 05.26, Fußnote 2 — betrifft Premium und Premium Plus); die Variante mit Selbstbeteiligung bleibt bei 8 Jahren. Welche Rassen zur Klasse E gehören, ist öffentlich nicht feststellbar — die Zuordnung steht erst im individuellen Versicherungsschein, und der Versicherer behält sich vor, Rassen unter benannten Bedingungen neu zuzuordnen.

Rassespezifische Erkrankungen

Erkrankungen, die bei bestimmten Rassen gehäuft auftreten — etwa Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellenbogengelenksdysplasie (ED) oder Patellaluxation. Versicherungen behandeln genau diese Diagnosen oft gesondert: mit Sonderwartezeiten, eigenen Höchstbeträgen oder einer Ein-Fall-Klausel.

Belegt: Für HD und ED gelten bei den vier geprüften Anbietern Sonderwartezeiten von 6 bis 18 Monaten, soweit der Tarif diese Diagnosen überhaupt versichert; HanseMerkur versichert besondere Erkrankungen im Komfort-Tarif gar nicht und begrenzt sie im Premium-Tarif auf 5.000 € für die gesamte Vertragslaufzeit (HanseMerkur, Leistungsübersicht MS 274 05.26, Fußnote 4). Worauf beim Tarifvergleich insgesamt zu achten ist, steht im Kriterien-Artikel.

Selbstbeteiligung

Der Anteil der erstattungsfähigen Kosten, den der Halter je Schadenfall oder je Versicherungsjahr selbst trägt. Sie kann als fester Betrag oder als Prozentsatz mit Mindestbetrag ausgelegt sein — bei gleicher Rechnung führt das zu sehr verschiedenen Eigenanteilen.

Belegte Ausprägungen: HanseMerkur ohne, 250 € oder 500 € je Versicherungsjahr; Hepster im Basis-Tarif wahlweise 20 Prozent, mindestens 250 € je Schadenfall, oder 50 Prozent, mindestens 500 € je Versicherungsjahr (Ziffer 2.4.1) — im Premium-Tarif dagegen ein Festbetrag von 250 € je Versicherungsjahr (Ziffer 3.5.1), im Superior-Tarif 10 Prozent je Schadenfall oder keine Selbstbeteiligung (Ziffer 4.5.1). Bei einer Operation für 4.000 € bedeutet das 800 € Eigenanteil im 20-Prozent-Modell gegenüber 250 € im Festbetragsmodell — welches Modell gilt, hängt auch beim selben Anbieter von der Tarifstufe ab. Bei Cleo’s Welt und Barmenia steht die Selbstbeteiligung nicht in den Bedingungen, sondern erst in der Police.

Sonderwartezeit

Eine verlängerte Wartezeit für einzelne, meist teure Diagnosen — sie gilt zusätzlich zur allgemeinen Wartezeit und beginnt ebenfalls mit Vertragsbeginn. Typisch betroffen sind Hüft- und Ellenbogengelenksdysplasie, Patellaluxation, Entropium, Ektropium und Nabelbruch.

Belegte Spannen der vier geprüften Anbieter: 6 bis 18 Monate (Cleo’s Welt pauschal 6 Monate, B.6.2 · Hepster 6 oder 12 Monate je Tarif und Diagnose, Ziffern 2.2.5, 3.2.5, 3.2.6, 4.2.5 und 4.2.6 · Barmenia 6 oder 18 Monate, Ziffern 2.3.1 und 2.3.2 · HanseMerkur 12 Monate im Premium- und 6 Monate im Premium-Plus-Tarif — im Komfort-Tarif sind besondere Erkrankungen gar nicht versichert, BB Tier MS 275 02.26). Die Sonderwartezeiten gelten in den geprüften OP-Bedingungswerken unverändert weiter — sie sind kein Merkmal des Vollschutzes.

Hundehalterin liest am Küchentisch die Vertragsbedingungen, ihr Hund liegt neben ihr

Steigerungssatz (GOT-Satz)

Der Faktor, mit dem die Tierärztin oder der Tierarzt den einfachen Gebührensatz der GOT multipliziert — regulär nach billigem Ermessen vom Einfachen bis zum Dreifachen (§ 2 Abs. 1 GOT), im Notdienst vom Zweifachen bis zum Vierfachen (§ 4 Abs. 1 GOT). Einen gesetzlichen Regelfaktor gibt es nicht.

Für die Versicherung zählt, bis zu welchem Satz der Tarif erstattet. Belegt reichen die geprüften Tarife vom 3-fachen Satz (HanseMerkur Komfort · Hepster Basis, dort auch im Notfall) bis zum 4-fachen Satz (HanseMerkur Premium und Premium Plus, einschließlich Notdienstgebühren · Hepster Premium und Superior); Barmenia erstattet regulär bis zum 3-fachen und im Notdienst bis zum 4-fachen Satz, bei Cleo’s Welt steht der maximale Satz erst in der Police. Ein Tarif, der beim 3-fachen Satz endet, lässt im Notdienst die Differenz zum 4-fachen beim Halter — die Rechenwege stehen in der GOT-Kostentabelle.

Vorsorgepauschale (Vorsorge)

Ein fester Jahresbetrag für Vorsorgeleistungen wie Impfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe, Kennzeichnung per Chip oder Krallenschneiden. Bei allen vier geprüften Anbietern ist die Pauschale die einzige Form, in der Vorsorge versichert ist — im Hauptvertrag ist sie es nicht.

Belegte Beträge: Hepster 30, 50 oder 70 € je Jahr beim Hund (im Katzen-Basistarif keine Pauschale); HanseMerkur 75 € (Premium) oder 100 € (Premium Plus), optional 250 € (nur Premium Plus, Baustein „Vorsorge Plus“) — der Komfort-Tarif führt gar keine Vorsorgepauschale; bei Cleo’s Welt und Barmenia steht der Betrag in der Police. Die Pauschale deckt damit einen Teil der jährlichen Routinekosten ab. Was Impfstoff oder Wurmmittel kosten, lässt sich aus der GOT nicht ableiten — Arzneimittel werden nach § 7 Abs. 2 und § 9 GOT gesondert berechnet, das Gebührenverzeichnis nennt dafür keine Beträge.

Wartezeit

Die Zeitspanne nach Vertragsbeginn, in der der Versicherer für Krankheiten noch nicht leistet. Ein Vertrag schützt deshalb bei Krankheiten nie ab dem Tag der Unterschrift — eine laufende oder akute Behandlung lässt sich nicht nachträglich absichern.

Belegte allgemeine Wartezeiten der vier geprüften Anbieter: 30 Tage bzw. ein Monat (Cleo’s Welt B.6.1 · Hepster Ziffer 2.2.3 · Barmenia Ziffer 2.2 · HanseMerkur BB Tier MS 275 02.26). Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit, wo die Bedingungen es so vorsehen (belegt: Cleo’s Welt B.6.3 · Barmenia 2.4.1 · HanseMerkur, Leistungsübersicht MS 274 05.26). Die Sonderwartezeiten für besondere Erkrankungen und Operationen gelten dort aber weiter: Bei Cleo’s Welt läuft die 6-Monats-Frist ausdrücklich auch bei Unfällen (B.6.2), und B.6.3 nimmt genau diese Leistungsfälle von der Unfall-Befreiung wieder aus. Für einzelne Diagnosen gelten also längere Fristen — siehe den Begriff Sonderwartezeit.

Zahnbehandlung

Zahnextraktion, Wurzelbehandlung, Zahnfüllung oder Zahnersatz beim Tier. Bei keinem der vier geprüften Anbieter ist Zahnbehandlung selbstverständlicher Teil des Grundschutzes — sie liegt in Zusatzbausteinen, in eigenen Leistungsarten mit eigenem Limit oder, als Zahnreinigung, in der Vorsorgepauschale.

Belegt: Bei Cleo’s Welt ist Zahnbehandlung im Standard ausgeschlossen (B.9.8) und als Zusatzbaustein versicherbar (B.7.4 a); HanseMerkurs optionaler Zahnbaustein — den es nur in Premium und Premium Plus gibt — hat ein eigenes Höchsteintrittsalter von 5 Jahren; Barmenia verteilt Zahnleistungen auf drei Töpfe — Zahnextraktion und Wurzelbehandlung über die Operationskosten (A1–5.2), Füllungen und Zahnersatz über den Baustein A1–5 mit eigener Jahreshöchstentschädigung, Zahnreinigung über die Vorsorgepauschale (A1–3). Derselbe Zahnbefund kann je nach Behandlungsart in einen anderen Topf fallen — mit anderem Limit und anderem Höchsteintrittsalter.

Du willst wissen, was in deinem Fall gilt? Gib Tierart, Alter und bekannte Vorerkrankungen ein — wir prüfen, welche Tarife dafür infrage kommen. Der Vergleich kostet dich nichts.

Weiterlesen im Ratgeber

Alle Themen im Ratgeber.

Kostenloser Vergleich — ungebunden beraten

Wir sind ungebundene Versicherungsmakler und an keine Versicherung gebunden. Wir vergleichen 41 Anbieter und prüfen für dein Tier, welcher Tarif passt — einschließlich genau der Begriffe aus diesem Glossar: Steigerungssatz, Sonderwartezeiten, Selbstbeteiligung, Limits und Zahnbaustein. Der Vergleich kostet dich nichts — wir werden vom Versicherer vergütet, nicht von dir. Bei uns beträgt die Wartezeit 28 Tage. Über 16.000 zufriedene Tierhalter haben sich bereits von uns beraten lassen (Stand: 08/2026).

👉 Gib auf der Vergleichsseite Tierart und Alter deines Tieres ein — wir prüfen, welche Tarife dafür infrage kommen


Autorin: Theresa Dummer, Gründerin und Versicherungsmaklerin Quellenlage: Jede Gebührenzahl ist gegen den Verordnungstext der GOT geprüft, jede Tarif-Aussage gegen das genannte Bedingungswerk — die Fundstelle steht am jeweiligen Begriff. Die vollständige Quellenliste steht am Ende dieser Seite. Zuletzt aktualisiert: 02.09.2026 · Nächste Aktualitätsprüfung: 02.12.2026 · Rechtsstand: GOT vom 15.08.2022, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15.03.2023 · Bedingungsstände siehe Quellen

Quellen

  1. GOT vom 15.08.2022 (BGBl. I S. 1401), geändert durch Art. 2 VO vom 15.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 70) — konsolidierter Volltext
  2. Anlage (Gebührenverzeichnis) zur GOT, BGBl. I 2022, S. 1404–1435 — Fundstelle aller GOT-Positionsnummern und einfachen Sätze auf dieser Seite
  3. Cleo’s Welt — Allgemeine Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Hund, TKVV-01-05-2511, Stand 11/2025; Hunde-OP-Versicherung TKOP-02-05-2511
  4. Hepster — Allgemeine Versicherungsbedingungen Hunde- und Katzen-Krankenversicherung (Basis, Premium, Superior) sowie Hunde- und Katzen-OP-Versicherung, Stand 04/2026
  5. Barmenia — Allgemeine Versicherungsbedingungen Tier-Krankenversicherung (A 3688-03, 01/2024; a3857-02) und Tier-OP-Versicherung (a3392-09, a3856-02, Stand 01.01.2024)
  6. HanseMerkur — Besondere Bedingungen Tierkrankenversicherung MS 275 02.26 (BB Tier), Leistungsübersicht MS 274 05.26 und Kundeninformationen zur Tierkrankenversicherung